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Eine wesentliche Grundlage dabei spielt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches den Rahmen für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten beschreibt. Einen einführenden Überblick mit praktischen Beispielen wird Prof. Dr. Clemens Comans von der Hochschule Flensburg / cibus Rechtsanwälte geben. In diesem Kontext wird Martina Janssen von der Nestlé Deutschland die praktische Umsetzung eben dieses Gesetzes durch einen der weltgrößten Nahrungsmittelkonzerne vorstellen. Vor dem Hintergrund, dass nicht nur weltweit agierende Konzerne Lieferketten aufbauen müssen, werden Sedef Atasoy von der IHK Flensburg gemeinsam mit Barbara Eschke von der Worlée-Chemie GmbH aus Lauenburg die Chancen und Herausforderung von mittelständischen Unternehmen in Bezug auf die Lieferketten vorstellen.
Moderne Unternehmen nutzen zur Steuerung der Betriebsprozesse heute sogenannte ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning). Diese digitalen Systeme unterliegen einer stetigen Entwicklung wie beispielsweise der Block-Chain Technologie, um Rohwarenströme digital zu signieren und damit lückenlos rückverfolgen zu können. Mit dieser Technologie wird die Lieferkette digital transparent gemacht. Dies dient nicht nur der reinen Rückverfolgbarkeit von Rohwarenströmen, sondern hat einen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit und die Resilienz von Lieferketten. Den neuesten Technologiestand im Bereich der ERP-Systeme und die daraus erwachsenen Möglichkeiten werden von Dr. Klemens van Betteray von der CSB-System SE vorgestellt.
Die Lebensmittelsicherheit bzw. die analytische Absicherung, also der Schutz von Lieferketten, wird m abschließenden Vortrag von Ulf Rathjens von der Eurofins NDSC Food Testing Germany GmbH die zentrale Rolle spielen.
Unternehmen haben in der Regel nicht die analytischen Möglichkeiten alle in Frage kommenden Rückstände oder Kontaminanten von Waren umfassend zu untersuchen, welche möglicherweise die Lebensmittelsicherheit oder die Verkehrsfähigkeit der Produkte bedrohen. Hier bieten hoch spezialisierte Labordienstleister Konzepte zur analytischen Absicherung der Lieferketten an. Ein solches Konzept wird exemplarisch am Beispiel der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorgestellt. Dies vor dem Hintergrund, dass derartige Produkte zum einen zugelassen sein müssen und zum anderen kennzeichnungspflichtig wären. "Ungeachtet dessen gibt es in der Gesellschaft und Verbraucherschaft große Vorbehalte was derartige Produkte anbelangt", so Prof. Dr. Andreas Nicolai von der Hochschule Flensburg.
Das Programm im Detail entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer.
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