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IHK-Webinar zum neuen Energieeffizienzgesetz

Seit dem 18. November 2023 gilt das neue Energieeffizienzgesetz. Es normiert nicht nur erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele für Deutschland, sondern bringt darüber hinaus eine Reihe neue Pflichten und Vorgaben für Unternehmen und die öffentliche Hand mit sich. Außerdem stellt das Gesetz auch konkrete Anforderungen an die Betreiber von Rechenzentren sowie Informationstechnik.
In einem IHK-Webinar am 03.05.2024 (09:00-10:30 Uhr, online) stellen Rechtsanwältin Antonia Bürger und Rechtsanwalt Dr. Christian Hampel von der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, die wesentlichen Inhalte des Energieeffizienzgesetzes vor und gehen auch auf die Anforderungen an Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren und Informationstechnik ein. Anschließend stehen Frau Bürger, Herr Dr. Hampel und die Fachreferenten der IHKs Flensburg, Kiel und Lübeck für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier:
https://www.ihk-flensburg.de/services/veranstaltungskalender?enable-booking=1#/details/6316/6316/-

Einwilligungserklärung: Darüber hinaus informiert die IHK auf Wunsch gerne gezielt zu den Themen, die besonders interessieren. Über den Link gelangt man zur Anmeldung und Einverständniserklärung für unseren E-Mail-Informationsservice. Sie können eine bestehende Einverständniserklärung gerne auch über den Link ergänzen oder aber mit einer kurzen E-Mail an einwilligung@flensburg.ihk.de widerrufen.
https://einwilligung-flensburg.gfi.ihk.de/neuanlage

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